Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietgegenstand

Vermietet wird eine vollständig eingerichtete mobile Fasssauna zum ausschließlich privatem Gebrauch. Die Nutzung ist zum angemessenen und pfleglichen Gebrauch vermietet. Jegliche Beschädigung oder übermäßiger Gebrauch ist zu unterlassen.

2. Vertragsabschluss

a) der Vertrag über den Mietgegenstand wird durch die vom Vermieter bestätigte Buchungsanfrage verbindlich geschlossen

b) bei Täuschung des Vermieters in der Buchungsanfrage wird der Vertrag unwirksam

c) der Mieter unterwirft sich der Sanktion als normierter Schadensersatz in Höhe von 500,00 EUR; weiterer Schadensersatz wird dadurch nicht ausgeschlossen

3. Untervermietung

Eine Untervermietung ist verboten. Bei einem Verstoß gegen das Gebot ist der Mieter zur Zahlung einer Sanktion in Höhe von

500,00 EUR verpflichtet und muss die vereinnahmte Miete an den Vermieter auskehren.

4. Zahlung der Miete und Kaution

Die Miete ist für die gesamte vereinbarte Mietzeit in voller Höhe vorab fällig und bis 3 Tage vor Mietbeginn zu zahlen. Ist die Miete nicht rechtzeitig eingegangen, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen. Die Miete ist als normierter Schadensersatz in voller Höhe an den Vermieter zu zahlen. Die Kaution ist bei Lieferung als Barzahlung fällig. Nach Prüfung des ordnungsgemäßen Zustandes bei Abholung der Fasssauna wird die Kaution sofort an den Mieter ausgezahlt. Bei Schäden wird die Kaution entsprechend der Kosten der Beseitigung des Schadens anteilig einbehalten.

5. Haftung

Ab Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter geht die Haftung für die Mietsache und von der Mietsache ausgehende Schäden auf den Mieter über. Der Vermieter haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

6. Lieferung der Mietsache

Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante, bei Fehlen eines Bordsteins ist die Lieferung bis Fahrbahnoberfläche vereinbart. Gleiches gilt bei Abholung der Mietsache

7. Anzeigepflicht

An oder von der Mietsache verursachten Schäden verpflichtet den Mieter sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen.